Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Verleih & Vermietung
der Fa. Veranstaltungstechnik-Koch 33178 Borchen-Etteln Bornweg 6

§1

1. Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich diese Geschäfts- & Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklick vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen.
2. Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten.
3.Nebenabsprachen sind nicht getroffen . Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftformund ergänzen unsere AGB.
4.Vertragsgrundlage ist die jeweils gültige Preisliste, bzw. der individuell verhandelte und schriftlich festgelegte Preis. Bei jeder neu erscheinenden Preisliste verlieren alle Vorhergehenden Ihre Gültigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§2

1. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
2. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemässe Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.
3. Wird ein Auftrag weniger als 3 Tage vor Mietbeginn wieder storniert, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € und für die notwendige Vorbereitung der Mietgeräte 20% des vereinbarten Gesamtmietpreises verlangen.
4. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.

§3

1. Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Geräte ordnungsgemäss zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass wir die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornehmen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens und wahrheitsgemäss Auskunft zu geben.
3. Bei Freiluftveranstaltungen (Open Air Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden.
4. Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!!!
5. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt!
6. Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.
7. Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustandes. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
8. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt.
9. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden inerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.

§4

1. Für alle Schäden an uneren Mietgeräten und Personen, die durch unsachgemässe oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter bzw. seine Veranstalterhaftpflichtversicherung in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung, Unterspannung oder Schäden, die z.B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.
2. Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen das oder die betreffenden Geräte instand zusetzen oder entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschludet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es nicht von uns ersetzt werden kann. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietgeräte z.B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemässe Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, zu den ggf. anfallenden Reparaturkosten der Mietgeräte, eine Servicepauschale inkl. Anfahrt und MwSt. von 48,- € zu berechnen.
3. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn z.B. durch Ausfall eines Mietgerätes die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

§5

1.Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
2. Im Falle von Zahlungsverzug (14 Tage nach Rechnungsstellung) schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert!
3.Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich. An Stelle der unwirksammen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.

§6

Mit der Auftragserteilung wurden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) ausgehändigt und werden ohne Einschränkungen anerkannt.